Pressemitteilung 43/2008
Kinderbetreuung in Obersulm – vom Krabbel- bis zum Grundschulkind
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Die Kinderbetreuung in verschiedenen Kindergärten der Gemeinde Obersulm wurde seit dem 1. Januar 2008 auf Kinder unter drei Jahre ausgeweitet. Damit geht das Betreuungsangebot in der Gemeinde über die Vorgaben des Gesetzgebers hinaus, der bisher einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren vorsieht.
Auch für die Betreuung von Kindern anderer Altersstufen gibt es in Obersulm ein gutes Angebot, stets auf der Basis pädagogischer Konzepte, in deren Mittelpunkt das Wohl des Kindes steht. Der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird neben dem Kindergartenangebot beispielsweise durch das Krippenangebot im Karoline-Schnizler-Kindergarten, durch die Ganztagesbetreuung im Kinderhaus oder durch die zentrale Ferienbetreuung Rechnung getragen.
Das Kinderbetreuungsangebot in der Gemeinde stellt sich differenziert nach Altersstufen momentan folgendermaßen dar:
1. Kinderkrippe Karoline-Schnizler-Kindergarten
Zur Betreuung von Kindern ab 6 Monaten bis 2,5 Jahre
Die Kinderkrippe in der Tagesstätte „Karolin-Schnizler“ in Willsbach ist für das Alter von 6 Monaten bis 2,5 Jahren konzipiert. Hier ist eine 6-stündige Betreuung an 2, 3 oder 5 Tagen in der Woche möglich. Danach ist der Wechsel in die Kindertagesstätte des Einzuggebiets vorgesehen. 2,5 jährige Kinder können ab sofort je nach Platzangebot in die Einrichtung ihres Einzuggebietes wechseln, ansonsten bis zu ihrem 3. Lebensjahr in der Kinderkrippe bleiben.
2. Betreuung in den Obersulmer Kindertagesstätten
(Kindergärten) ab 2,5 bzw. 3 Jahre
In der Gemeinde Obersulm gibt es insgesamt elf Kindertagesstätten, davon zehn in kommunaler Hand und der Katholische Kindergarten in Obersulm-Willsbach. Ab 01.01.2008 ist eine Aufnahme von 2 ½ jährigen Kindern in den Obersulmer Kindergärten bei vorhandenem Platz möglich.
Für die Aufnahme von Zweieinhalbjährigen wie auch für die Aufnahme in der Kinderkrippe sind folgende Kriterien zugrunde gelegt:
- Berufstätige Eltern
- Studierende, Schüler, Auszubildende
- Soziale Indikation
- vorrangig Kinder aus der Obersulmer Krippe.
Im Hinblick auf die Öffnungszeiten besteht für die Erziehungsberechtigten in jedem Ortsteil die Möglichkeit, zwischen den Regelkindergartenöffnungszeiten Montag bis Freitag 7.30 Uhr –12.30 Uhr und den „Verlängerten Öffnungszeiten“ Montag bis Freitag 7.30 Uhr – 13.30 Uhr für Zweieinhalbjährige. Kinder ab 3 Jahren können bei Inanspruchnahme der Regelöffnungszeit zusätzlich am Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr den Kindergarten besuchen.
3. Ganztagesbetreuung von Kindergarten- und
Grundschulkindern im Kinderhaus Affaltrach
Bereits seit vielen Jahren gibt es die Einrichtung „Kinderhaus Obersulm“. In diesem Anwesen in der Silbergrubenstraße besteht die Möglichkeit der Ganztagesbetreuung in der Zeit von 7.00 bis 17.00 Uhr von Montag bis Freitag. Die entsprechende Infrastruktur (Mittagessen und Ruheraum) sind in dem Haus vorhanden.
Ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 ist im „Kinderhaus“ auch eine flexible Betreuung möglich, d. h. es können 2, 3 oder 5 ganze Tage, an den anderen Tagen Regelöffnungszeiten oder verlängerte Öffnungszeiten mit oder ohne Mittagessen in Anspruch genommen werden.
Ebenso gibt es im „Kinderhaus Obersulm“ für alle Obersulmer Grundschulkinder die Möglichkeit, ganztags vor- bzw. nach dem Unterricht betreut zu werden. Die mögliche Betreuungszeit liegt zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr und schließt ein Mittagessen und die Hausaufgabenbetreuung mit ein.
4. Kernzeitenbetreuung in den Obersulmer Grundschulen
An den Grundschulen Affaltrach, Eschenau und Willsbach gibt es das Betreuungsangebot im Rahmen der verlässlichen Grundschule (sog. Kernzeitenbetreuung).
Die Betreuung erfolgt an den Schultagen vor und nach dem vormittäglichen Schulunterricht.
Dieser verlässliche Schulvormittag erstreckt sich von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr.
Die Kinder können über eine Festanmeldung regelmäßig die Betreuungsgruppe besuchen oder mit einer Zehnerkarte die Betreuung in Anspruch nehmen.
5. Zentrale Ferienbetreuung Kindergarten- und
Grundschulkinder
In den gesamten Schulferien (außer Weihnachtsferien) wird für alle Obersulmer Grundschulkinder eine Ferienbetreuung durchgehend von 7.30 – 13.30 Uhr angeboten. Sie wird zentral an der Michael-Beheim-Schule durchgeführt. Auch Obersulmer Kindergartenkinder können in den Pfingstferien und in den Sommerferien an der zentralen Ferienbetreuung teilnehmen. Für die Kindergartenkinder gelten ebenfalls die Betreuungszeiten von 7.30 – 13.30 Uhr.
Die Ferienbetreuung ist mit Ausnahme der Sommerferien bei einer Festanmeldung zur Kernzeitenbetreuung im Elternbeitrag enthalten. Für die Sommerferienbetreuung ist je Betreuungstag ein Tagessatz zu entrichten. Wird die Ferienbetreuung mit der Zehnerkarte in Anspruch genommen, werden 2 Felder je Betreuungstag auf der Zehnerkarte entwertet.
6. Betreuung durch Tagesmütter
Wer sein Kind nicht in einer Kindertagesstätte betreuen lassen möchte, kann auch eine Tagesmutter in Anspruch nehmen.
Informationen erteilt das Landratsamt Heilbronn.
Gemeinde Obersulm, Montag, 27. Oktober 2008