Rathaus & Verwaltung

Das Rathaus als Ort der Kommunikation.

Wer ist für mein Anliegen zuständig? Wie erreiche ich meinen Ansprechpartner? Welche Unterlagen kann ich schon bequem vorher ausfüllen? Welche wichtigen Entscheidungen hat der Gemeinderat getroffen? Auf diese und noch viele andere Fragen finden Sie in dieser Rubrik Antworten.

Sprechstunden

Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr

Postadresse

Rathaus
Bernhardstraße 1
74182 Obersulm
GEObersulm …
Telefon: 07130/28-0
Telefax: 07130/28-199
E-Mail: Gemeinde@Obersulm.de
Internet: http://www.obersulm.de



Gemeinderatssitzung

Hier die Tagesordnungspunkte der Sitzung am Montag, 17. November 2008, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses in Obersulm-Affaltrach:

  1. Treppenaufgang zur Haltestelle Affaltrach;
  2. Vorstellung der Kleinkindpädagogik in den Obersulmer Kindertagesstätten
  3. Entwicklung der Obersulmer Kindertagesstätten und der Schülerbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule
  4. Bericht über das Schulmuseum in Obersulm-Weiler durch Manfred Brehm
  5. Bürgerfragestunde
  6. Bebauungsplanverfahren und Erlass örtlicher Bauvorschriften „Dimbacher Straße II“ in Obersulm-Willsbach;
  7. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2009 der Gemeinde Obersulm und der Entwürfe der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
  8. Neufassung der Wasserversorgungssatzung vom 17. November 2008
  9. Neufassung der Abwassersatzung vom 17. November 2008
  10. Papier-Output in der Gemeinde Obersulm;
  11. Strassen-Neubenennung für eine Stichstrasse zur Senefelderstrasse
  12. Bekanntgaben
  13. Anfragen und Anregungen

Pressemitteilung

Ein Auszug der letzten Pressmitteilungen der Gemeinde Obersulm

43 / 2008
Kinderbetreuung in Obersulm – vom Krabbel- bis zum Grundschulkind

Die Kinderbetreuung in verschiedenen Kindergärten der Gemeinde Obersulm wurde seit dem 1. Januar 2008 auf Kinder unter drei Jahre ausgeweitet. Damit geht das Betreuungsangebot in der Gemeinde über die Vorgaben des Gesetzgebers hinaus, der bisher einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren vorsieht.
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42 / 2008
Kreistag des Landkreises Heilbronn traf in der Willsbacher Hofwiesenhalle zusammen

Einbringung des Kreis-Haushaltes und Abfallgebühren als wichtige Punkte
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