Steuern & Gebühren
Die Gemeinden sind die wichtigste Grundlage und Glieder des demokratischen Staates. Sie garantieren und praktizieren eine bürgerschaftliche und volksnahe Verwaltung in überschaubarem Rahmen. Zur Aufgabenerfüllung sind sie unter anderem auf entsprechende Einnahmen angewiesen.
- Haushaltssatzung der Gemeinde Obersulm
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Kindergartenbeiträge
- Gebühren der Musikschule Obersulm
- Friedhofsgebühren
- Vergnügungssteuer
- Wasser & Abwasser
Grundsteuer
Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen:
Grundsteuer A: 375 v.H.
Grundsteuer B: 340 v.H.
Hundesteuer
Die Gemeinde Obersulm erhebt die Hundesteuer nach den Vorschriften der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Obersulm vom 17. September 2001.
Kindergartenbeiträge
Elternbeiträge für das laufende Kindergartenjahr
Hier finden Sie die Elternbeiträge für die:
- Regelöffnungszeiten
- verlängerte Öffnungszeiten
- Zuschläge für die Ganztagsbetreuung
- Kinderkrippe
Weiter Informationen über die Kindergartenangebote und die Ganztagesbetreuung der Gemeinde Obersulm erhalten Sie direkt bei:
Frau Elke Wiedmann
Kindergärten
Hauptamt Obersulm
Telefon: 07130/28-215
Telefax: 07130/28-159
E-Mail: elke.wiedmann@obersulm.de
Gebühren der Musikschule Obersulm
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.02.2006 die Änderung der Gebührenordnung beschlossen, die ab dem 01.April 2006 wirksam wird:
Friedhofsgebühren
Die Friedhofsatzung in der aktuellen Fassung und das aktuelle Gebührenverzeichnis zur Friedhofsatzung: