Steuern & Gebühren

Die Gemeinden sind die wichtigste Grundlage und Glieder des demokratischen Staates. Sie garantieren und praktizieren eine bürgerschaftliche und volksnahe Verwaltung in überschaubarem Rahmen. Zur Aufgabenerfüllung sind sie unter anderem auf entsprechende Einnahmen angewiesen.

Gewerbesteuer

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt seit 2004 355 v.H.

Grundsteuer

Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen:
Grundsteuer A: 375 v.H.
Grundsteuer B: 340 v.H.

Hundesteuer

Die Gemeinde Obersulm erhebt die Hundesteuer nach den Vorschriften der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Obersulm vom 17. September 2001.

Kindergartenbeiträge

Elternbeiträge für das laufende Kindergartenjahr

Hier finden Sie die Elternbeiträge für die:

  • Regelöffnungszeiten
  • verlängerte Öffnungszeiten
  • Zuschläge für die Ganztagsbetreuung
  • Kinderkrippe

Weiter Informationen über die Kindergartenangebote und die Ganztagesbetreuung der Gemeinde Obersulm erhalten Sie direkt bei:
Frau Elke Wiedmann
Kindergärten
Hauptamt Obersulm
Telefon: 07130/28-215
Telefax: 07130/28-159
E-Mail: elke.wiedmann@obersulm.de

Gebühren der Musikschule Obersulm

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.02.2006 die Änderung der Gebührenordnung beschlossen, die ab dem 01.April 2006 wirksam wird:

Wasser & Abwasser

Die Gebühren für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung betragen in 2008:

je m³ gesamt   € 4,21
je m³ Wasser € 2,25 zuzüglich 7% Mehrwertsteuer € 2,41
je m³ Abwasser € 1,80 ohne Mehrwertsteuer € 1,80